Nocker-Schwarzenbacher und Egger: Durch neue Versicherung konnten wir die Bürokratie- und Kostenwelle, die Hoteliers ab 1.1.2018 sonst brutal getroffen hätte, verhindern
Wien (OTS) – „Mit der Lösung zur Insolvenzabsicherung für Beherbergungsbetriebe ist uns gemeinsam ein großer Wurf gelungen, durch den wir die drohende Bürokratie- und Kostenwelle, die sonst ab 1.1.2018 unsere Unternehmen brutal getroffen hätte, noch rechtzeitig abwenden konnten“, zeigen sich WKÖ-Tourismus-Obfrau Petra Nocker-Schwarzenbacher und Sigi Egger, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), erfreut. Gemeinsam mit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) wurde nun eine neue Versicherung als Insolvenzabsicherung für alle Betriebe, die weiterhin Pauschalreisen mit Nebenleistungen von mehr als 25 Prozent des Package-Preises im Angebot haben, auf Schiene gebracht. Denn Betriebe, die Packages anbieten, also neben ihren Zimmern Zusatzleistungen wie Skipässe, Theaterkarten, oder Stadtführungen mitverkaufen, müssen bereits mit dem neuen Jahr aufgrund der EU-Pauschalreiserichtlinie für eine Insolvenzabsicherung sorgen. Ab dem Jahreswechsel muss die EU- Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht umgesetzt sein, mit 1.7.2018 tritt sie in Kraft.
Betroffen sind aktuell etwa 1850 Hotels, die nun die Möglichkeit haben – neben einer Bankgarantie oder einer eigenen Versicherungslösung – freiwillig auf ein für die österreichischen Beherberger zugeschnittenes Versicherungsmodell der ÖHT zurückzugreifen.
„Wir haben uns intensiv und konsequent für die bestmögliche Lösung für unsere Betriebe eingesetzt. Mit dieser unbürokratischen und günstigen Möglichkeit zur Insolvenzabsicherung ist uns bereits ein zweiter Erfolg im Rahmen der notwendigen nationalen Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie für die heimische Hotellerie gelungen“, betont Egger. Bereits bei der letzten Gewerberechtsnovelle konnte erreicht werden, dass Beherbergungsbetriebe, die nach dem neuen Pauschalreisegesetzes als Veranstalter gelten, in aller Regel keinen zusätzlichen Gewebeschein für Reisebüros brauchen.
Näheres unter: www.tourismusversicherung.at.
Darüber hinaus werden der Fachverband Hotellerie gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium detailliertes Informations-Material für betroffene Unternehmen zur Verfügung stellen. (PWK884/ES)
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Mag. Matthias Koch
Fachverband Hotellerie
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Email: hotellerie@wko.at
http://www.hotelverband.at
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